Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.08.2023
Löschungsankündigung
05.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Sonstiges
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.10.2022
Sonstiges
11.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2021
Sicherungsmaßnahmen
20.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
02.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
18.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.08.2018
Neueintragungen